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   LG Würzburg, 19.05.2021 - 21 O 2012/20 Ver   

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LG Würzburg, 19.05.2021 - 21 O 2012/20 Ver (https://dejure.org/2021,18572)
LG Würzburg, Entscheidung vom 19.05.2021 - 21 O 2012/20 Ver (https://dejure.org/2021,18572)
LG Würzburg, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 21 O 2012/20 Ver (https://dejure.org/2021,18572)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Krankenversicherung, Versicherungsnehmer, Leistungen, Versicherer, Streitwert, Wirksamkeit, Kenntnis, Versicherungsleistungen, Behandlungskosten, Anspruch, Aufrechnung, Auslegung, Ermessen, Klage, Kosten des Rechtsstreits, Aussicht auf Erfolg, hinreichende Aussicht auf ...

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit von § 8b MB/KK

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Würzburg, 19.05.2021 - 21 O 2012/20
    Wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 16.12.2020 (IV ZR 314/19) und vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19 dargestellt hat, setzt eine ausreichende Begründung voraus, dass die für die Prämienanpassung entscheidenden Umstände durch den Versicherer zu benennen sind.

    b) Eine fehlerhafte Begründung kann nachgeholt werden (BGH, Urteil vom 16.12.2020, AZ: IV ZR 294/19, RdNr. 42).

    Dem Versicherungsnehmer, der überhöhte Beiträge gem. § 812 BGB zurückverlangen kann, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungen gem. § 818 Abs. 3 BGB zu (s. BGH, IV ZR 294/19, RdNr. 58, 59).

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus LG Würzburg, 19.05.2021 - 21 O 2012/20
    § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB stellt nur auf die Kenntnis der tatsächlichen Umstände ab, mithin des Lebenssachverhalts, der die Grundlage des Anspruchs bildet (BGH Urteil vom 17.12.2020, VI ZR 739/20).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Würzburg, 19.05.2021 - 21 O 2012/20
    Dieser hat jedoch in einer Entscheidung vom 19.12.2018 (IV ZR 255/17) nach Zurückverweisung eines Rechtsstreits über eine Prämienanpassung ausgeführt:.
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 314/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Würzburg, 19.05.2021 - 21 O 2012/20
    Wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 16.12.2020 (IV ZR 314/19) und vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19 dargestellt hat, setzt eine ausreichende Begründung voraus, dass die für die Prämienanpassung entscheidenden Umstände durch den Versicherer zu benennen sind.
  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus LG Würzburg, 19.05.2021 - 21 O 2012/20
    Es genügt die Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, nicht erforderlich ist, dass der Gläubiger den Vorgang rechtlich zutreffend bewertet (BGH NJW 2008, 1729 ff).
  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 385/16

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem

    Auszug aus LG Würzburg, 19.05.2021 - 21 O 2012/20
    Bei einer solchen Konstellation ist dem Gläubiger die Erhebung der Klage jedenfalls dann nicht unzumutbar, wenn er gleichwohl bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend macht und dadurch zu erkennen gibt, vom Bestehen des Anspruchs auszugehen (BGH, Urteil vom 21.02.2018, - IV ZR 385/16 -, VersR 2018, 404 f. in juris Rn. 17).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 313/99

    "Hotelvideoanlagen"; Annahmeverzug bei Gebrauchmachen von einem Bestimmungsrecht;

    Auszug aus LG Würzburg, 19.05.2021 - 21 O 2012/20
    Die bloße Existenz der Einrede schließt die Aufrechenbarkeit aus, es bedarf also keiner Berufung des Aufrechnungsgegners hierauf (Palandt, BGB, 80. A., 2021, § 390 Rdnr. 1,BGH NJW 2002, 3541).
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